Langwierige Verfahren und zuweilen hohe Kosten lassen sich oft durch einvernehmliche Regelungen über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, Unterhalt und das elterliche Sorgerecht vermeiden. Wenn sich aber die Betroffenen nicht einigen können, ist es Aufgabe des Anwalts, die Interessen seines Mandanten oder seiner Mandantin zwar einseitig, aber so zu vertreten, daß er oder sie vor Gericht zu Ergebnissen gelangt, mit denen sich voraussichtlich für längere Zeit leben läßt. Ziel ist nach Möglichkeit der Abschluß eines Prozesses schon in der ersten Instanz, doch zeigt nicht zuletzt die gerichtliche Praxis der Jahre 2002 und 2003, daß in manchen Fällen der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sinnvoll sein kann, gerade auch in Fragen des Sorgerechts.
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