BVerfG: Wer ein Kind zur Welt bringt, kann nicht Vater werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnt die Verfassungsbeschwerde
eines Transsexuellen aus Berlin ab. Der Mann weigerte sich dagegen, in
die Geburtsurkunde seines Kinds als Mutter unter dem ehemaligen weiblichen
Namen eingetragen zu werden.
Wie kann ein Mann Mutter werden?
Der transsexuelle Kläger war als Frau geboren worden und hatte eine
Geschlechtsumwandlung zum Mann durchführen lassen. Diese beinhaltet nach den
Vorschriften des Transsexuellegesetzes (TSG) die Wahl eines weiblichen
Vornamens (sie sogenannte „kleine Lösung“) , bei höheren Voraussetzungen auch die
Änderung des Personenstandes in „weiblich“. Nach der Zuerkennung und der
offiziellen Änderung setzte er eigenen Angaben zufolge seine Hormone ab und
wurde wieder fruchtbar.
Im Jahr 2013 brachte er dann ein durch Samenspende gezeugtes Kind
zur Welt. In die Geburtsurkunde wurde er von dem Standesamt anschließend als
Mutter des Kindes eingetragen. Dagegen wehrt er sich bisher durch alle
gerichtlichen Instanzen. Auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte wurde bereits angekündigt.
Diskriminierung Transsexueller?
Die Bundesvereinigung Trans (BVT) stellte sich hinter den Kläger und sagte
Unterstützung bei der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
zu. Sie fordert, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde
geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden.
Sie argumentiert mit dem Kläger, dass ansonsten erhebliche Nachteile durch
die Abweichung der eigenen Ausweispapiere von der Eintragung in die
Geburtsurkunde des Kindes entstünden, insbesondere bei gemeinsamen Reisen ins
Ausland. Die deutsche Gerichtsbarkeit sieht dies aber bisland anders.
Eindeutige Rechtslage in
Deutschland
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2017 den Kläger
abgewiesen. Die Richter argumentierten, Mutter- und Vaterschaft seien nicht
beliebig austauschbar. Schließlich solle in der Geburtsurkunde eines Kindes
auch kein Hinweis auf die Transsexualität der Eltern eingetragen werden.
Hintergrund ist die rechtliche Regelung im deutschen Familienrecht ,
dass die Mutter eines Kindes diejenige ist, die es geboren hat.
Abweichungsmöglichkeiten gibt es hier nicht. Das ist anders bei den Regeln zur Vaterschaft,
wo es diverse Möglichkeiten und Konstellationen gibt, in denen jemand zum
rechtlichen Vater eines Kindes werden kann – sei es aufgrund der biologischen
Anerkennung oder durch Anerkennung oder Adoption. Auch ist dort eine
nachträgliche Änderung möglich.